Artikel 8: Adressaten
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Umsatzrahmen nach dem Rechtsakt
Der Rechtsakt legt keinen Umsatzrahmen fest. Die Sanktionen bestimmen die Mitgliedstaaten.
Betroffene Rollen
Derzeit nicht im Register.
Betroffene Branchen
Derzeit nicht im Register.
Pflichten
Derzeit nicht im Register.
Artikeltext
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Artikel 4 ist in allen seinen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.
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