PAY-TRANSPARENCY, Artikel 2, SE

(1) Diese Richtlinie gilt für Arbeitgeber in öffentlichen und privaten Sektoren.

(2) Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer, die gemäß den in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und/oder Gepflogenheiten einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wobei die Rechtsprechung des Gerichthofs zu berücksichtigen ist.

(3) Für die Zwecke von Artikel 5 gilt diese Richtlinie für Stellenbewerber.

Offizielle Quelle

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Source: NovaCopilot