GDPR, Artikel 29, NO

Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind.

Offizielle Quelle

Version: 6e8ec04ae2d8b436

SHA-256: sha256:6e8ec04ae2d8b43677594c89476c2dc6aeab4e18ba197cfe488f2741e34057f1

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot