EUDPR, Artikel 79, EU

(1) Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person zumindest die folgenden Informationen zur Verfügung:

a)

den Namen und die Kontaktdaten der Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union,

b)

die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,

c)

die Zwecke, für die die operativen personenbezogenen Daten verarbeitet werden,

d)

das Bestehen eines Beschwerderechts beim Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie dessen Kontaktdaten,

e)

das Bestehen eines Rechts auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung der operativen personenbezogenen Daten der betroffenen Person durch den Verantwortlichen.

(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Informationen erteilt der Verantwortliche der betroffenen Person in besonderen durch das Unionsrecht vorgesehenen Fällen die folgenden zusätzlichen Informationen, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu ermöglichen:

a)

die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,

Offizielle Quelle

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Source: NovaCopilot